Gesetzliche Krankenversicherung – Bemessung der Beiträge für Selbständige nach dem tatsächlichen Gewinn
Auch dies ist eine Systemische Intervention; über eine Petition Einfluss auf (politische) Systeme zu nehmen.
Falls Sie selbstständig arbeiten, sind Sie ja direkt betroffen, aber auch wenn Sie angestellt arbeiten, tragen Sie mit der Petition dazu bei, dass – insbesondere – „kleine“ Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen ihre Existenz sichern können und gleich behandelt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Zur Petition: Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge – Bemessung der Beiträge für Selbständige nach dem tatsächlichen Gewinn
„Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass der Krankenkassenbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen für Selbstständige unter Wegfall der Mindestbemessungsgrenze bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach dem tatsächlichen Gewinn ermittelt wird, wobei zukünftig die Frage nach der Bedarfsgemeinschaft und die Vermögensabfrage entfällt.
Begründung
Mit der nunmehr eingereichten Petition wird der mittelbaren Diskriminierung von Frauen, die ihre berufliche – auch hauptberufliche – Selbstständigkeit in Teilzeit ausüben, entgegen getreten.
Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen eines Geschlechts benachteiligen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind angemessen und notwendig und durch nicht auf das Geschlecht bezogene sachliche Gründe gerechtfertigt. (Definition nach EG-Recht: Richtlinie des Rates 2002/73/EG).
Das Bundesverfassungsgericht konnte in seiner Entscheidung in 2001 die Richtlinie des Rates 2002/73/EG noch nicht berücksichtigen.
Mindestens eine halbe Million der ca. 3,8 Millionen Selbstständigen in der BRD üben ihre Tätigkeit nach eigener Einstufung in Teilzeit aus. Überwiegend – rd. 62 % – sind dieses Frauen.
Die Bundesregierung hatte zudem verkündet, den Anteil von Frauen an den Unternehmensgründungen deutlich erhöhen zu wollen. Durch die hier maßgeblichen Vorschriften werden viele betroffene Frauen an ihrer beruflichen Selbstständigkeit in unangemessener und unnötiger Weise gehindert.
Der Petitionsausschuss hat sich bislang mit dieser Argumentation nicht auseinandergesetzt.“
[Quelle: Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge – Bemessung der Beiträge für Selbständige nach dem tatsächlichen Gewinn; 17.02.2014 ]